Notarkosten
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei allen Notaren gleich. Notaren ist es untersagt, höhere als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren zu verlangen. Umgekehrt ist es Notaren nicht gestattet, auf die gesetzlichen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten.
Die Kosten für notarielle Leistungen orientieren sich am Wert des Geschäfts – und nicht an dem durch die notarielle Tätigkeit verursachten Aufwand. Dadurch wird gewährleistet, dass jeder notarielle Leistungen unabhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen in Anspruch nehmen kann. Das notarielle Kostenrecht ist damit transparent und sozialverträglich ausgestaltet. Und es hat einen weiteren Vorteil: Die rechtliche Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, und zwar unabhängig von der Komplexität einer Angelegenheit und dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit. Gebühren für eine Beratung oder die Erstellung eines Entwurfes entstehen also nur, wenn anschließend keine Beurkundung stattfindet.
Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.
Einen Notarkostenrechner mit weiteren Informationen zu notariellen Gebühren finden Sie hier: